Musikschule und Musikunterricht

Unterrichtskonditionen

(Stand: September 2008)



1. Schuljahr

Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober, endet am 30. September und ist in zwei Semester (Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März, Sommersemester von 1. April bis 30. September) eingeteilt. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.


2. An- und Abmeldungen

Anmeldungen sind jederzeit, Abmeldungen jeweils zum 30. März und zum 30. September sowie während der ersten drei Stunden möglich. Kündigungen müssen spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Kündigungstermin schriftlich bei mir eingehen und werden dann bestätigt. Erfolgt keine Abmeldung, so ist der Schüler automatisch für das folgende Semester angemeldet. In Ausnahmefällen sind andere Regelungen nach Absprache möglich.


3. Unterrichtsausfall

Muss eine Stunde von meiner Seite aus ausfallen, so wird sie nach Absprache nachgeholt bzw. die Unterrichtsgebühr wird anteilig ersetzt.


4. Unterrichtsgebühren

Flötenunterricht
Einzelunterricht 30 min. / Woche 45,00 € / Monat
45 min. / Woche 60,00 € / Monat
Unterricht zu zweit 30 min. / Woche 22,50 € / Monat
45 min. / Woche 33,00 € / Monat
Unterricht 3-4 Schüler 45 min. / Woche 22,50 € / Monat
Zehnerabo (nur für Erwachsene) 30 min. / Woche 150,00 €
45 min. / Woche 200,00 €

Gitarrenunterricht
Einzelunterricht 30 min. / Woche 45,00 € / Monat
45 min. / Woche 60,00 € / Monat
Unterricht zu zweit 45 min. / Woche 33,00 € / Monat
Unterricht 3 Schüler 45 min. / Woche 22,50 € / Monat
Unterricht 4 Schüler 60 min. / Woche 22,50 € / Monat

Die Gebühren sind durchgehend zu bezahlen (also auch in den Ferien). Sie sind ab der ersten Unterrichtsstunde fällig und werden am ersten eines Monats von Ihrem Konto abgebucht.
Bei der Anmeldung wird eine einmalige Anmeldegebühr von 5,00 € erhoben.


5. Fernbleiben vom Unterricht

Fehlen sollte man nur aus triftigen Gründen, (Krankheit, Geburtstagseinladungen, sonstige wichtige Termine etc.) weil bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch keine befriedigende Arbeit möglich ist. Wer fehlt, sollte selbständig im Unterrichtsbuch weiterüben und sich auf jeden Fall entschuldigen. Wer dreimal unentschuldigt fehlt, wird vom Unterricht ausgeschlossen, die Gebühr muss trotzdem noch bis zum Semesterende bezahlt werden.
Im Gruppenunterricht besteht oft die Möglichkeit, in eine andere Stunde zu gehen, wenn man zur eigenen Stunde nicht kommen kann (bitte nachfragen). Im Einzelunterricht werden, wenn rechtzeitig Bescheid gegeben wird, Fehlstunden nach Möglichkeit nachgeholt, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.


6. Leihinstrumente

Für akustische Gitarre und Blockflöte stehen Leihinstrumente in allen Größen zur Verfügung, die mindestens einen Monat behalten werden können. Das Ausleihen ist gebührenpflichtig, außerdem muss eine Kaution hinterlegt werden, die bei einwandfreier, fristgerechter Rückgabe des Instruments zurückerstattet wird.