Unterrichtskonditionen(Stand: September 2008)1. SchuljahrDas Schuljahr beginnt am 1. Oktober, endet am 30. September und ist in zwei Semester (Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März, Sommersemester von 1. April bis 30. September) eingeteilt. In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. 2. An- und AbmeldungenAnmeldungen sind jederzeit, Abmeldungen jeweils zum 30. März und zum 30. September sowie während der ersten drei Stunden möglich. Kündigungen müssen spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Kündigungstermin schriftlich bei mir eingehen und werden dann bestätigt. Erfolgt keine Abmeldung, so ist der Schüler automatisch für das folgende Semester angemeldet. In Ausnahmefällen sind andere Regelungen nach Absprache möglich. 3. UnterrichtsausfallMuss eine Stunde von meiner Seite aus ausfallen, so wird sie nach Absprache nachgeholt bzw. die Unterrichtsgebühr wird anteilig ersetzt. 4. Unterrichtsgebühren
Die Gebühren sind durchgehend zu bezahlen (also auch in den Ferien). Sie sind ab der ersten Unterrichtsstunde fällig und werden am ersten eines Monats von Ihrem Konto abgebucht.
5. Fernbleiben vom UnterrichtFehlen sollte man nur aus triftigen Gründen, (Krankheit, Geburtstagseinladungen, sonstige wichtige Termine etc.) weil bei unregelmäßigem Unterrichtsbesuch keine befriedigende Arbeit möglich ist. Wer fehlt, sollte selbständig im Unterrichtsbuch weiterüben und sich auf jeden Fall entschuldigen. Wer dreimal unentschuldigt fehlt, wird vom Unterricht ausgeschlossen, die Gebühr muss trotzdem noch bis zum Semesterende bezahlt werden.
6. LeihinstrumenteFür akustische Gitarre und Blockflöte stehen Leihinstrumente in allen Größen zur Verfügung, die mindestens einen Monat behalten werden können. Das Ausleihen ist gebührenpflichtig, außerdem muss eine Kaution hinterlegt werden, die bei einwandfreier, fristgerechter Rückgabe des Instruments zurückerstattet wird. |
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